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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der SISpro-connect GmbH & Co. KG, Waldleite 21, 97295 Waldbrunn, nachfolgend GEOTRACE genannt

1. Geltung, Rechtsgrundlagen, Schriftform

1.1. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Nutzung von GEOTRACE zwischen dem Kunden und der SISpro-connect GmbH & Co. KG, Waldleite 21, 97295 Waldbrunn als Betreiber des Dienstes GEOTRACE.

1.2. Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Nutzungsvertrages zwischen dem Kunden und GEOTRACE zustande. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil dieses Nutzungsvertrages.

1.3. Soweit Hardware an den Kunden überlassen wird, gelten die Vorschriften des BGB über den Mietvertrag (§§ 535ff.), soweit andere Leistungen betroffen sind, gelten die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag (§§ 611ff. BGB), jeweils soweit die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln.

1.4. Sämtliche Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit zwingend der Schriftform.

2. Begriffsbestimmung

2.1. Die Dienstleistung von GEOTRACE ist der Aufbau einer Struktur, die es ermöglicht über das Internet mit einem Computer, Positionsdaten von Objekten, die mit GEOTRACE-Hardware ausgestattet sind, zu visualisieren und auszuwerten.

2.2. Objekte sind bewegliche Sachen, die mit der GEOTRACE-Hardware ausgestattet sind. Die Ausstattung mit GEOTRACE-Hardware ist für die Funktion des Dienstes GEOTRACE zwingend notwendig.

2.3. Als GEOTRACE-Hardware werden technische Geräte bezeichnet, mit denen automatisiert GPS-Positionsdaten sowie andere Statusinformationen über das GSM-Mobilfunknetz an den GEOTRACE-Server übermittelt werden.

2.4. Der GEOTRACE-Server ist eine technische Plattform, welche die Kommunikation mit der GEOTRACE-Hardware gewährleistet, übermittelte Daten verarbeitet, speichert und zur Anzeige für den Kunden über das Internet aufbereitet.

2.5. Positionsdaten werden von den GEOTRACE-Hardware per Satellitenortung gewonnen. Die Genauigkeit dieser Daten ist vom GPS-System selbst und von den Umgebungsbedingungen der GEOTRACEHardware abhängig.

3. Leistungsumfang, Gewährleistung, Haftung

3.1. GEOTRACE erbringt nur solche Leistungen, die im Nutzungsvertrag definiert sind (Leistungspaket). Zum Leistungspaket gehört nicht der Ein- und Ausbau der GEOTRACE-Hardware in Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum des Kunden.

3.2. GEOTRACE behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten des Datentransfers nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen, sofern nicht durch den Nutzungsvertrag eine gesonderte Speicherzeit vereinbart ist.

3.3. GEOTRACE haftet deshalb nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes des jeweiligen Netzbetreibers. Deshalb haftet GEOTRACE insbesondere nicht dafür, dass Positionsdaten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an den GEOTRACE-Server ausgeliefert werden können.

3.4. GEOTRACE haftet ebenfalls nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der durch Satelliten übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.

3.5. GEOTRACE haftet nicht dafür, dass das GSM-Mobilfunknetz sowie die GPS-Satellitenortung zukünftig die im Leistungspaket enthaltenen Funktionen unterstützen. Sollten diese Dienste oder deren teilweise Funktionalität nicht nutzbar sein, so stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar, den weder GEOTRACE noch der Kunde zu vertreten haben und der GEOTRACE und den Kunden von seiner Leistungspflicht befreit.

3.6. GEOTRACE haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung von GEOTRACE entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GEOTRACE. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, betroffen sind.

3.7. Die dem Kunden zur Verfügung gestellte GEOTRACE-Hardware ist für die übliche Verwendung gemäß der Betriebsanweisung und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Lenkung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird deshalb keine Haftung übernommen. Ebenso wenig wird eine Haftung für unsachgemäßen Ein- und Ausbau der Hardware in Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum des Kunden oder die Folgen eines solchen unsachgemäßen Ein- und Ausbaues übernommen. Im Falle eines Mangels an der GEOTRACE-Hardware ist GEOTRACE lediglich zum Umtausch der mangelhaften Hardware verpflichtet; für Ein- und Ausbau hat der Kunde wiederum selbst Sorge zu tragen, da diese nicht Gegenstand der Leistungen von GEOTRACE sind.

4. Nutzung, Zugangsdaten, Nutzung durch Dritte

4.1. Für die Nutzung von GEOTRACE benötigt und nutzt der Kunde einen beliebigen Internet-Zugang und eine geeignete Anzeigesoftware (Browser). Es ist nicht Bestandteil des Leistungspakets von GEOTRACE, für Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit des Internetzugangs und des Browsers des Kunden zu sorgen.

4.2. Zu Vertragsbeginn wird vom Kunden ein administrativer Ansprechpartner persönlich benannt. Dieser erhält für die Objekte des Kunden vertrauliche Zugangsdaten wie Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten. Diese Zugangsdaten sind nur dem Ansprechpartner bekannt. Das bekannt gegebene Passwort ist vom administrativen Ansprechpartner unmittelbar nach Erstzugang aus Sicherheitsgründen zu ändern.

4.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen des Nutzungsvertrages weiteren Benutzern durch Erstellung weiterer Zugangsdaten die Nutzung des GEOTRACE-Portals zu ermöglichen. Zwischen GEOTRACE und den vom Kunden zur Nutzung der Dienste von GEOTRACE berechtigten Dritten kommt kein Vertragsverhältnis zustande, insbesondere ist der Nutzungsvertrag zwischen GEOTRACE und dem Kunden kein Vertrag zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

4.4. Der Kunde hat alle von ihm berechtigten Nutzer zum sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte nicht Kenntnis dieser Daten erlangen können.

4.5. Die Zugangsdaten berechtigen den Kunden (und seine berechtigten Nutzer) zum Zugang und Nutzung von GEOTRACE.

4.6. Wird durch unsachgemäßen oder unbefugten Umgang mit den Zugangsdaten des Kunden durch den Kunden unberechtigten Dritten der Zugang zu GEOTRACE ermöglicht und werden durch den unberechtigten Zugang Schäden verursacht, haftet der Kunde für diese Schäden nach den allgemeinen Vorschriften.

4.7. Stellt der Kunde unberechtigten Zugang zu GEOTRACE unter Verwendung seiner oder der Zugangsdaten seiner berechtigten Nutzer fest, hat er GEOTRACE hierüber unverzüglich informieren. GEOTRACE wird nach Eingang der Mitteilung des Kunden schnellstmöglich den Zugang zu GEOTRACE mit den bisherigen Zugangsdaten unterbinden und dem administrativen Ansprechpartner neue Zugangsdaten bereitstellen. GEOTRACE ist berechtigt, dem Kunden die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Nutzung, Weitergabe und Rückgabe der Hardware

5.1. Die benötigte GEOTRACE-Hardware wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit lediglich zur Verfügung gestellt. Ein- und Ausbau der Hardware sind, wie erwähnt, nicht im Leistungspaket von GEOTRACE enthalten.

5.2. Die zur Verfügung gestellte GEOTRACE-Hardware bleibt Eigentum von GEOTRACE. Der Kunde erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung von GEOTRACE die Hardware an Dritte weiterzugeben, sofern der Kunde hierbei nicht mindestens mittelbarer Besitzer der Hardware bleibt. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ein Fahrzeug, das mit GEOTRACE-Hardware ausgerüstet ist, ohne deren vorherige Entfernung zu veräußern.

5.3. Die Verwendung der GEOTRACE-Hardware (insbesondere der SIM-Karte) für Zwecke, die eine andere als die übliche und im Nutzungsvertrag definierte Verwendung beinhalten, ist dem Kunden untersagt. GEOTRACE ist im Falle der Zuwiderhandlung berechtigt, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen und entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5.4. Nach Vertragsende hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellte GEOTRACE-Hardware an GEOTRACE zurückzugeben. Gibt der Kunde die Hardware erst nach Ablauf der Vertragszeit an GEOTRACE zurück, so ist er bis zum Zeitpunkt der Rückgabe verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Zahlungen fortzuentrichten; GEOTRACE ist jedoch lediglich bis zum Ende der Vetragslaufzeit verpflichtet, seine Leistungen zu erbringen.

6. Entgelte und Zahlung

6.1. Die Höhe des von GEOTRACE zu beanspruchenden Entgelts ergibt sich aus der bei Abschluss des Nutzungsvertrages gültigen Preisliste.

6.2. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch GEOTRACE dem Kunden schriftlich mit einer Frist von vier Wochen mitgeteilt und gelten frühestens ab dem ersten Tag des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum ersten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu.

6.3. Einwendungen gegen die von GEOTRACE gestellten Rechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsdatum bei GEOTRACE erhoben werden, sofern GEOTRACE hierauf und auf die Folgen der unterlassenen Einwendungen in seiner Rechnung hinweist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

6.4. GEOTRACE behält sich vor, sein Zurückbehaltungsrecht durch Sperrung des GEOTRACE-Zugangs des Kunden auszuüben, solange der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der fälligen Entgelte sowie der vollen Grundgebühr für den Monat, in dem die Sperrung erfolgt. Kosten für Sperrung und Entsperrung werden dem Kunden in Höhe von 25,00 EUR in Rechnung gestellt; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass diese Kosten im Einzelfall geringer sind oder nicht entstanden sind.

6.5. Bei Kunden mit Firmensitz in Deutschland erfolgen sämtliche Zahlungen mittels Bankeinzug durch GEOTRACE. Sein Einverständnis zu diesem Verfahren erteilt der Kunde durch gesonderte Ermächtigung bei Vertragsabschluss.

6.6. Bei Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands sowie bei Kunden, die ausdrücklich keinen Bankeinzug wünschen oder die Zustimmung zum Bankeinzug nach Vertragsabschluss widerrufen, sind die in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf ein von GEOTRACE angegebenes Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingang des Geldes bei GEOTRACE.

7. Datenschutz und SCHUFA

7.1. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Durch die Registrierung gibt der Kunde solche Daten bekannt, die der Webserver von GEOTRACE speichert. GEOTRACE verwendet die vom Kunden bekannt gegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der technischen Administration sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner zur Durchführung der im Nutzungsvertrag vereinbarten Leistungen. Der Kunde ist hiermit einverstanden. Dies gilt nur dann, wenn der Kunde zuvor durch den Abschluss des Nutzungsvertrages seine Einwilligung hierzu erteilt hat bzw. solange er nicht den gesetzlichen Regelungen des BDSG Widerspruch gegen die Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten eingelegt hat.

7.2. Der Kunde erklärt, dass ihm alle für die Nutzung des Dienstes GEOTRACE erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter bzw. aller der mit GEOTRACE-Hardware ausgestatteten Personen zur Weitergabe der personenbezogenen Daten, insbesondere der ortsbezogenen Daten vorliegen. Der Kunde haftet für seine Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz gegenüber Dritten selbst.

7.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass GEOTRACE bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte über ihn einholt und bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Kunden hierüber der SCHUFA-Gesellschaft Meldung erstatten darf. Dies gilt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von GEOTRACE, eines anderen Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer von einem Monat geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange nicht der Kunde mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigt.

8.2. GEOTRACE ist ohne Angabe von Gründen in gleicher Frist und Form wie der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

8.3. GEOTRACE ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Beantragung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens über das Vermögen des Kunden und die missbräuchliche Nutzung des GEOTRACE Service.

9. Sonstiges

9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GEOTRACE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, wo der Kunde die bereitgestellten Daten abruft bzw. wo sich die GEOTRACE-Hardware des Kunden, für die Daten abgerufen werden, befindet. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird, soweit gesetzlich möglich, Schweinfurt vereinbart.

9.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen gelten ab deren Übermittlung an den Kunden, bei Unternehmen im Sinne des §14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Durchführung bzw. Ergänzung.

9.3. Sollten einzelne der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und des abgeschlossenen Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



Ihre Vorteile

Global
GSM, Iridium, Inmarsat

Flexibel
monatlich kündbar

Sicher
durch BSI Web- und
Penetrationstests

Einfach
in der Bedienung

Komplex
in der Funktionalität

Statistische Auswertungen

Statistische Auswertungen in Text und Grafik bieten Ihnen detaillierte Informationen über Ihre Fahrzeuge.
(z.B. über gefahrene Kilometer, Stand- und Fahrzeiten)

>Datenexport von statistischen Daten & Koordinateninformationen zur Weiterverarbeitung verschiedenen Programmen (z.B. in EXCEL)

>Grafische Darstellungen

-Monatsübersicht: Gefahrene Strecken je Tag
-Fahrtgeschwindigkeit + Meereshöhe
-Fahrtzeiten
-Standzeiten

Objektsicherung

Neben beweglichen Objekten wie (Bau-)Fahrzeugen, Booten und Motorrädern, bieten wir Ihnen mit GEOTRACE® ein zuverlässiges Instrument der Objektsicherung und -ortung. Dabei besteht mittels Geofencing Funktion die Möglichkeit individuelle Bereiche festzulegen. Durch die georeferenzierte räumliche Festlegung erhalten Sie so mithilfe unserer GEOTRACE®-Systeme eine effiziente Kontrollmöglichkeiten aller Objekte. Unabhängig davon ob Sie als Bauunternehmer Ihre Maschinen- und Betriebsmittel sichern wollen oder als Kulturbetrieb Ihre Kunstwerke, Requisiten oder technischen Geräte uneingeschränkt im Überblick behalten möchten: GEOTRACE® informiert Sie zu jeder Zeit per SMS, E-Mail oder Anruf darüber, falls sich die Position Ihrer Güter und Ausstattung besipielsweise durch einen Diebstahl unvorhergesehen ändert.


Beispiele:

Instrumente und technische Anlagen in Konzert- und Theaterbetrieben (Flügel und Pianos, Verstärker, Gitarren)

Baumaschinen und Betriebsmittel (Walzen, Bagger, etc.)

Ortung und Darstellung auf digitalen Karten

GEOTRACE® bietet Ihnen jederzeit eine übersichtliche und genaue Darstellung Ihrer Ortungsobjekte auf Basis digitaler Karten (GoogleMaps, GoogleEarth, OpenStreetMap).
 
Mithilfe des GPS (Global positioning system) orten unsere Systeme mit einer Genauigkeit im Meterbereich die geographische Position Ihrer beweglichen Ortungsobjekte.

Die Ausgabe der genauen Position erfolgt durch  Koordinatenangaben verschiedener Koordinatensysteme, wie im Folgenden am Beispiel der Würzburger Residenz veranschaulicht wird:
 
Geographische Koordinaten

49°47‘34.3"N

09°56‘20.7"E

(Grad / Minuten / Sekunden)
          

UTM - Koordinaten
(Universal Transverse Mercator)

32U 0567589 5516023

(Zone - Planquadrat / Ostwert / Nordwert)
          

 UTMREF/MGRS - Koordinaten
(Military Grid Reference System)

32U NA 67589 16023

(Zone - Planquadrat / Ostwert / Nordwert)

Customer-Relationship-Management (CRM)

Aktives CRM
Sie können schnell und gezielt das nächstgelegene Fahrzeug zum Einsatzort beordern und Ihren Kunden zeitliche und räumliche Transparenz bieten, da Sie frühzeitig die Möglichkeit besitzen, Ihre Kunden über Terminverschiebungen zu informieren.

Passives CRM
Durch einen individuell konfigurierbaren Kunden-Demo-Account im MyGeotrace-Portal, können Ihre Kunden die Berechtigung erhalten, selbst den Fahrzeugstandort online einzusehen. Damit bieten unsere Systeme Ihnen eine deutliche Steigerung Ihres Kundenservice.

Diebstahlschutz

Bei einem Diebstahl sehen Sie über GEOTRACE® sofort online, wo sich das entwendete Fahrzeug aktuell befindet.

    Mit GEOTRACE® Diebstahlschutz wissen Sie im Notfall immer, wo sich Ihr Fahrzeug weltweit befindet, und können so der Polizei schnell die entsprechende Position mitteilen.
    GEOTRACE® Diebstahlschutz (GEOTRACE®-AKTIV) warnt Sie bereits aktiv, wenn Ihr Fahrzeug einen bestimmten Sektor verlässt oder sich innerhalb einer bestimmten Zeit nicht mehr meldet.
    Bei Manipulation an Batterie oder Zündung / Trennen des GEOTRACE® – Systems vom Bordnetz werden Sie sofort automatisch per Email oder per SMS informiert und Sie sehen auf der Onlinekarte den letzten Fahrzeugstandort. (Nur bei Festeinbau)

Im Falle eines Ausfalls/Manipulation der fahrzeuginternen Stromversorgung wird das Gerät über einen integrierten Lithium-Ionen Akku betrieben.

Fernabschaltung / Stilllegung von Fahrzeugen (Option)

GEOTRACE®-AKTIV  bietet optional die Möglichkeit der Fernabschaltung / Stilllegung von Fahrzeugen
(z.B. bei Diebstahl).

    Blockierung der Zündung
    (aus Sicherheitsgründen nur bei Stillstand des Fahrzeuges bzw. bei ausgeschaltetem Motor möglich)
    Aufgrund der möglichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern sind unbedingt die Sicherheitsrichtlinien zu beachten.
    Freigabe der Zündung / Wiederaufnahmemöglichkeit Fahrbetrieb  

Sicherheit für Lonely Worker

Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Unternehmenssitzes tätig sind, beispielsweise in Bereichen der Fischerei-, Forst- und Landwirtschaft, Hoch- und Tiefbau oder Montagearbeiten, sind im freien Gelände nicht nur auf sich alleine gestellt, sondern arbeiten auch unter unkontrollierbaren Einwirkungen der Umwelt und der jeweiligen Umgebung.

Eine erhebliche Steigerung der Sicherheit dieser Mitarbeiter wird durch die sogenannte Man-Down Funktion erreicht, die Sie im Falle einer Notsituation (Verletzung durch einen Sturz) unmittelbar darüber informiert und Sie so schneller und effizienter handeln können.

Die Geofencing Funktion leistet darüber hinaus einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit: Sobald Ihr Arbeitnehmer einen festgelegten Bereich verlässt, informiert GEOTRACE® Sie direkt per Anruf, E-Mail oder SMS über die ungeplante Änderung des festgelegten Aufenthaltorts.

Neben der Absicherung Ihrer Arbeitnehmer und der Wahrung der gesetzlichen Fürsorge-, Schutz- und Sorgfaltspflicht, profitieren Sie zusätzlich durch:

    1. Optimierung der Planungs- und Arbeitsprozesse
    2. Effiziente Koordination Ihrer Arbeitnehmer
    3. Monitoring des Arbeitsfortschritts / Workloads

WEITERE LÖSUNGEN VON

Wir stehen Ihnen jederzeit für alle Fragen bezüglich unserer GEOTRACE® Dienstleistungen und Systeme zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiter/innen helfen Ihnen bei allen Fragen gerne weiter und freuen sich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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